Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Ausbildungskommission für Erziehungsberaterinnen-Schulpsychologinnen und Erziehungsberater-Schulpsychologen

Aufgaben

Die Ausbildungskommission erlässt

  • ein Prüfungsreglement für das Abschlusskolloquium,
  • den Ausbildungsplan,
  • entscheidet über einen Ausschluss aus der Ausbildung,
  • entscheidet über die Zulassung zum Abschlusskolloquium,
  • entscheidet über das Bestehen des Abschlusskolloquiums,
  • übt die Aufsicht über die gesamte Ausbildung aus und
  • übernimmt Aufträge des AKVB.

Organisation

Die Ausbildungskommission besteht aus:

  • der Präsidentin oder dem Präsidenten
  • mind. eine Vertreterin oder ein Vertreter der amtierenden Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater des deutsch- oder/und des französischsprachigen Kantonsteils
  • den Leiterinnen und Leitern der Ausbildung deutsch/französisch
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Universität Bern aus dem Fach Psychologie
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Universität Bern aus dem Fach Pädagogik
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Universität Bern aus dem Fach Psychopathologie Dienste

Zusätzlich nehmen mit beratender Stimme und Antragsrecht Einsitz:

  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Assistentinnen und Assistenten.

Präsidium

  • Kathrin Hersberger Roos, Co-Abteilungsleitung Erziehungsberatung

Mitglieder

  • Daniela Bleisch, Leiterin Ausbildung Deutsch, Co-Abteilungsleitung Erziehungsberatung
  • Emmanuel Schwab, Leiter SPE Bienne, Leiter Ausbildung Französisch
  • Andrea Wyssen, Chefpsychologin UPD, KJP Bern,
  • Claudia Roebers, Universität Bern, Institut für Psychologie
  • Tina Hascher, Universität Bern, Institut für Erziehungswissenschaft
  • Stefanie Feuz, Leiterin Beratungsstelle Berner Hochschulen
  • Barbara Aeberhard, EB Spiez, Vertreterin der Erziehungsberater/-innen
  • Vertretung der Assistent/-innen Vertretung der Studierenden

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 61 Abs. 7 Volksschulgesetz (VSG; BSG 432.210)

  • Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie (EBAV; BSG 431.51)

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