Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie Ansprechstellen Integration können Personen in ihrer Zuständigkeit direkt in ein Berufsvorbereitendes Schuljahr Praxis und Integration (BPI) anmelden. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen und Erwachsenen motiviert sind und die Aufnahmekriterien erfüllen.
Besuchen Jugendliche noch die Volksschule, erfolgt die Anmeldung zwingend durch die Klassenlehrperson.
Zeitpunkt der Anmeldung
- Kalenderwochen 13–18: Anmeldung für den Schulstart im August in ein BPI 1, BPI 2 oder BPI 2-E.
- Kalenderwoche 42–46: Anmeldung für den Schulstart im Februar in ein BPI 1 oder BPI 2.
Anmeldungen nach Kalenderwoche 18 bzw. 46 gelten als Nachmeldungen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern noch Plätze verfügbar sind. Ein Eintritt ist bis sechs Wochen nach Semesterbeginn möglich.