Es ist vorgesehen, dass die Anmeldung in ein Berufsvorbereitendes Schuljahr Praxis und Integration (BPI) durch die zuständige Person der fallführenden Stelle (regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich, Sozialdienste, etc.) erfolgt, sofern sich die anzumeldende Person nicht bereits in einem Brückenangebot oder der Volksschule befindet.
Die Anmeldung in eine Vorlehre erfolgt automatisch mittels Einreichen eines unterzeichneten Vorlehrvertrags. Interessierte Jugendliche und Erwachsene suchen mit Unterstützung einen Vorlehrbetrieb. Kommt nach einem Schnuppereinsatz ein Vorlehrvertrag zustande, reicht der Vorlehrbetrieb den ausgefüllten und beidseitig unterzeichneten Vorlehrvertrag beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein.
Für die weiteren Brückenangebote oder wenn eine Beratung notwendig ist, erfolgt die Anmeldung an die Triagestelle Brückenangebote. Zu beachten sind hierzu die Voraussetzungen für die Anmeldung.
Zum elektronischen Anmeldeformular für die Anmeldung in das BPI
Die Anmeldung in das BPI mit Start im August 2026 ist vom 23. März bis am 3. Mai 2026 (KW 13 - 18) möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern noch Plätze verfügbar sind.