Es ist vorgesehen, dass die Anmeldung in ein Berufsvorbereitendes Schuljahr Praxis und Integration (BPI) durch die Betreuerin/den Betreuer der fallführenden Stelle (regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich, Sozialdienste, etc.) erfolgt, sofern sich die anzumeldende Person nicht bereits in einem Brückenangebot oder der Volksschule befindet.
Die Anmeldung in eine Vorlehre erfolgt automatisch mittels Einreichen eines unterzeichneten Vorlehrvertrags. Interessierte Jugendliche und Erwachsene suchen mit Unterstützung einen Vorlehrbetrieb. Kommt nach einem Schnuppereinsatz ein Vorlehrvertrag zustande, sendet der Vorlehrbetrieb den ausgefüllten und beidseitig unterzeichneten Vorlehrvertrag an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Für die weiteren Brückenangebote oder wenn eine Beratung notwendig ist, erfolgt die Anmeldung an die Triagestelle Brückenangebote. Zu beachten sind hierzu die Voraussetzungen für die Anmeldung.
Zum elektronischen Anmeldeformular für die Anmeldung in das BPI oder an die Triagestelle Brückenangebote
Die Anmeldung in das BPI mit Start im August ist vom 24. März bis am 4. Mai 2025 möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern noch Plätze verfügbar sind.