Klassenlehrpersonen können ihre Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf direkt in ein Berufsvorbereitendes Schuljahr (BPA/BPI) anmelden. Ist unklar, welches Brückenangebot geeignet ist oder kommt ein BVS Plus infrage, erfolgt die Anmeldung an die Triagestelle Brückenangebote. Die Anmeldefristen sind verbindlich.
Zeitpunkt der Anmeldung
- Kalenderwochen 13–18: Direktanmeldung in ein Berufsvorbereitendes Schuljahr (BPA/BPI) oder an die Triagestelle.
Hinweis: Nach Kalenderwoche 18 sind keine Direktanmeldungen in das BPA/BPI mehr möglich.
- Kalenderwoche 23: Zusätzliches Anmeldefenster für Schülerinnen und Schüler ohne Anschlusslösung. Zu diesem Zeitpunkt ist nur noch eine Anmeldung an die Triagestelle möglich.
Vorlehre
Für die Vorlehre ist keine Anmeldung erforderlich. Die Zuteilung zur Berufsfachschule erfolgt, wie bei der beruflichen Grundbildung, automatisch nach Einreichen eines unterzeichneten Vorlehrvertrags.
Die Anmeldung in ein kantonales Brückenangebot für das Schuljahr 2027/28 ist vom 29. März bis am 9. Mai 2027 möglich. Der Link zum elektronischen Anmeldeformular folgt zu diesem Zeitpunkt.