In der Berufsmaturität können bereits erbrachte Lernleistungen berücksichtigt werden. Wenn Sie daher in einem Fach über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, können Sie vom Unterricht dispensiert werden. Weisen Sie diese Fähigkeiten und Kenntnisse formalisiert nach, kann Sie die Kantonale Be-rufsmaturitätskommission KBMK von den Abschlussprüfungen im entsprechenden Fach dispensieren.
Anrechnung von Sprachdiplomen
Wenn Sie über ein anerkanntes Sprachdiplom auf mindestens dem Abschlussniveau der von Ihnen angestrebten Berufsmaturitätsausrichtung verfügen oder dieses während der Ausbildung erwerben, so können Sie bei der Schule ein Gesuch um Anrechnung stellen. Erfahrungsnoten müssen erworben werden.
Liegt das Sprachdiplom bei Beginn der Ausbildung schon vor, kann bei der Schule statt der Anrechnung auf Wunsch auch ein Gesuch um Dispensation gestellt werden. Die Schule entscheidet über Volldispensation oder Teildispensation mit Erwerb von Erfahrungsnoten.
Sprachdiplome können im Rahmen der Berufsmaturitätsausbildung nur berücksichtigt werden, wenn sie auf der Liste des SBFI aufgeführt und damit anerkannt sind.
Anrechnung von anderen Bildungsnachweisen
In anderen Fächern als der zweiten und dritten Sprache können Sie der KBMK eine Dispensation von der Schlussprüfung beantragen, wenn der geltend gemachte Abschluss mindestens eine Bildungsstufe höher ist als ein Abschluss auf Sekundarstufe II. Angerechnet werden entsprechend nur Bildungsnachweise in einzelnen Fächern auf Niveau Tertiärstufe.
Gewährt Ihnen die KBMK trotz bestehender Vorbildung keine Dispensation, so können Sie eine Teildispensation vom Unterricht mit Erwerb der Erfahrungsnoten bei der Schule beantragen.
Schritt1
Verfassen Sie ein schriftliches Gesuch um Anrechnung einer Bildungsleistung.
Schritt2
Legen Sie dem Gesuch den Nachweis über die geltend gemachte Bildungsleistung bei.
Schritt3
Reichen Sie das Gesuch mit allen Beilagen ein an die:
Kantonale Berufsmaturitätskommission
Berner Fachhochschule, Geschäftsstelle Berufsmaturität
Falkenplatz 24
3012 Bern
Schritt4
Die KBMK entscheidet über das Gesuch und stellt Ihnen eine entsprechende Verfügung zu.