Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Aufnahme in die Berufsmaturität

Die öffentlichen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Bern führen gemeinsame Aufnahmeprüfungen in die BM durch. Diese gelten für alle Bildungsgänge der BM 1 und der BM 2. Ausnahme bildet die BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft: Hier wird anstelle von Mathematik Wirtschaft und Gesellschaft geprüft.

Anmeldung Aufnahmeprüfung BM 1

Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen, die nicht am Empfehlungsverfahren teilgenommen haben, und Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder nachobligatorischen Schuljahren, die die Voraussetzungen für das Empfehlungsverfahren nicht erfüllen resp. nicht daran teilgenommen haben, können sich bis zum 15. Februar online zur Aufnahmeprüfung für die BM 1 anmelden.

  • Online-Anmeldung Aufnahmeprüfung BM 1

Wahl der BM 1-Ausrichtung

Die Ausrichtung der BM 1 richtet sich nach der beruflichen Grundbildung; es besteht kein freies Wahlrecht der Ausrichtung. Wird eine nicht zugeordnete Ausrichtung angegeben, so wird dies im Laufe des Verfahrens von Amts wegen angepasst. Von Seiten der Anmeldenden sind keine weiteren Massnahmen bei der Anmeldung erforderlich.

Anmeldung Aufnahmeprüfung BM 2

Die Anmeldung zur BM 2 erfolgt direkt bei der Schule Ihres Wunsches.

Bitte beachten Sie die Fristen. Für den Ausbildungsbeginn im nächsten Sommer läuft die Anmeldefrist bis 15. Februar.

Wir weisen darauf hin, dass sich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ausdrücklich eine Umteilung im Rahmen des Bestandesausgleichs vorbehält.

Fächer Aufnahmeprüfung BM

Geprüft werden

  • 1. Landessprache (schriftlich)
  • 2. Landessprache (schriftlich und mündlich)
  • Englisch (schriftlich)
  • Mathematik (schriftlich)

Prüfungspensen BM

Massgebend ist der Lehrplan 21 bis und mit 1. Semester der 9. Klasse (11. HarmoS). Die Prüfungspensen werden jährlich im amtlichen Schulblatt der Zeitschrift EDUCATION (2. Ausgabe des Jahres) sowie in der Broschüre Prüfungs- und Übertrittspensen Sekundarstufe II publiziert.

Prüfungsdaten BM

BM 1: Samstag, DIN Woche 10 (Prüfung schriftlich)

BM 2: Samstag, DIN Woche 10 (Prüfung schriftlich)

Mündliche Prüfungen finden nach Aufgebot in den DIN Wochen 8 bis 10 statt.  

Aufgaben Aufnahmeprüfungen BM

Nach Ablauf der Sperrfrist werden von den Berufsmaturitätsschulen jeweils die durchgeführten Serien auf deren Webseiten publiziert.

Musterserien

Abgestimmt auf den Lehrplan 21 und Passepartout wurden in Zusammenarbeit mit der Sekundarstufe I Nullserien erarbeitet, die als Orientierung für die Art der Prüfung dienen sollen.

Expertinnen und Experten an mündlichen Aufnahmeprüfungen der BM 1

Als Expertin oder Experte an den mündlichen Aufnahmeprüfungen der HMS, IMS, BM 1 und HMS mit BM können Sie die Entschädigungen (Art. 92a Abs. 2 BerDV) mit nachfolgendem Formular beantragen.

Prüfungsfreie Aufnahme in eine BM

BM 1

Prüfungsfrei in eine BM 1 aufgenommen wird,

  • wer definitiv in einen gymnasialen oder fachmittelschulischen Bildungsgang in einem öffentlichen Gymnasium des Kantons Bern aufgenommen worden ist.

  • wer eine Zweitlehre absolviert und die Voraussetzungen für den prüfungsfreien Übertritt in eine BM 2 erfüllt.

Für die Ausrichtung Gestaltung und Kunst muss zusätzlich eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

BM 2

BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft

Prüfungsfrei in eine BM 2 aufgenommen wird,

  • wer im fünften Semester der Grundbildung zum EFZ Kaufleute (E-Profil) in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch sowie Wirtschaft und Gesellschaft (zählt doppelt) einen Durchschnitt von mindestens 4,8 aufweist.

Wird eine Sprache im fünften Semester nicht mehr unterrichtet, so zählt die Note des vierten Semesters.

Alle übrigen BM-Ausrichtungen

Prüfungsfrei in eine BM 2 aufgenommen wird,

  • wer ein Zertifikat des Kurses Erweiterte Allgemeinbildung (EA-Zertifikat) besitzt oder

  • wer die Bedingungen für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, erfüllt.

Die prüfungsfreie Aufnahme ist innerhalb von drei Jahren ab Erwerb der Berechtigung zum prüfungsfreien Eintritt möglich.

Für die Ausrichtung Gestaltung und Kunst muss zusätzlich eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

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