Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Aufnahme aus anderen Kantonen

Lernende mit ausserkantonalem Wohnsitz und Lehrort im Kanton Bern sowie Schülerinnen und Schüler mit ausserkantonalem Wohnsitz, welche im Kanton Bern eine schulisch organisierte Grundbildung (SOG, WMS, IMS mit integrierter BM) absolvieren möchten finden hier alle nötigen Informationen.

Lehrortsprinzip

Für die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) gilt das Lehrortsprinzip. Der BM-Schulort wird festgelegt aufgrund des Berufsschulortes und des Lehrberufes.

Zulassung

Der Kanton Bern anerkennt Zulassungen anderer Kantone, in denen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zulassung auch der Wohnsitz lag. Melden Sie sich dafür in ihrem Wohnsitzkanton zum Zulassungsverfahren an. Sofern Sie die Zulassungsbedingungen in ihrem Wohnsitzkanton erfüllen, können Sie sich hier zur BMS, WMS oder IMS anmelden.

-> Anmeldung für Ausserkantonale und aus GYM oder FMS zu BM, WMS und IMS

Bitte melden Sie sich auch dann an, wenn die Zulassungsbestätigung Ihres Wohnsitzkantons noch nicht vorliegt. In diesem Fall werden Sie provisorisch aufgenommen und Sie können die Bestätigung später nachreichen.

Erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen in Ihrem Wohnsitzkanton nicht und müssten dort die Prüfung ablegen, so steht es Ihnen frei, sich zur Aufnahmeprüfung im Kanton Bern oder in ihrem Wohnsitzkanton anzumelden. Zur Anmeldung für die Aufnahmeprüfung gelangen Sie hier.

-> Anmeldung zur Prüfung ohne Empfehlungsverfahren

Kostengutsprache des Wohnsitzkantons

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler können nur an einer Vollzeit-Mittelschule (WMS, IMS, SOG) im Kanton Bern aufgenommen werden, sofern Sie über eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons für die Übernahme des Schulgeldbeitrages verfügen. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei der zuständigen Bildungsdirektion in Ihrem Wohnsitzkanton.

Für betriebliche Lehrverhältnisse ist keine Kostengutsprache notwendig, es gilt das Lehrortsprinzip.

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