Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler mit einer ausserkantonalen Zulassung sowie Schülerinnen und Schüler, welche in den Kanton Bern umziehen und bereits qualifiziert sind, finden hier alle nötigen Informationen.
Lehrortsprinzip
Für die lehrbegleitende Berufsmaturität gilt das Lehrortsprinzip.
Zulassung
Der Kanton Bern anerkennt in Erfüllung der bundesrechtlichen Regelungen die Zulassung eines Kantons, in dem zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zulassung der Wohnsitz lag.
Erfüllen Sie im Wohnsitzkanton die Zulassungsbedingungen nicht und müssten dort die Prüfung ablegen, so steht es Ihnen frei, sich zur Prüfung im Kanton Bern anzumelden oder aber in Ihrem Wohnsitzkanton.
Kostengutsprache des Wohnsitzkantons
Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler können nur an einer Vollzeit-Mittelschule (WMS, IMS, SOG) im Kanton Bern aufgenommen werden, sofern Sie über eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons für die Übernahme des Schulgeldbeitrages verfügen. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei der zuständigen Bildungsdirektion in Ihrem Wohnsitzkanton.