Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Wie werde ich Expertin oder Experte

Die Expertinnen und Experten werden im Kanton Bern offiziell durch die Chefexpertin oder den Chefexperten ernannt und erhalten damit den Auftrag, im Namen der Prüfungsorganisation Prüfungen oder Teile von Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Sie sind offizielle Vertreterinnen/Vertreter der kantonalen Verwaltung.
 

Anforderungen

  • Sie verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten.
  • Sie verfügen für den zu prüfenden Berufsbereich im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation.
  • Sie bilden sich in den von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angebotenen Kursen weiter.
  • Sie haben mehrere Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildung und weisen qualifizierende Weiterbildungen (wie z. B. eidgenössische Berufsprüfung oder eidgenössische höhere Fachprüfung) aus.

Mandat

Expertinnen und Experten erfüllen eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Sie handeln im Auftrag der Kantons Bern.

Aufgaben

Expertinnen und Experten arbeiten nach den Anweisungen der Chefexpertinnen und Chefexperten. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben:

  • Persönliche Vorbereitung
  • Teilnahme an Sitzungen und Informationsveranstaltungen
  • Vorbereitung der Qualifikationsverfahren
  • Durchführung von praktischen, mündlichen und schriftlichen Prüfungen
  • Prüfungsaufsicht
  • Bewertung von Prüfungsarbeiten
  • Protokollführung
  • Aufbewahrung der Prüfungsdokumente

Entschädigung und Spesen

Expertinnen und Experten werden durch den Kanton wie folgt entschädigt:

  • Expertenkurse EHB
  • Tagespauschale CHF 150.00
  • Reisespesen Zugbillett 2. Klasse oder CHF 0.70 pro Km
  • Prüfungsvorbereitung, -durchführung und -nachbearbeitung
  • Entschädigung CHF 45.00 pro Std (Reisezeit wird berücksichtigt, Verpflegungsspesen sind inbegriffen)

Schulung

Expertinnen und Experten werden bei Bedarf über Neuerungen in den Qualifikationsverfahren in Kursen weitergebildet. Neue Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten müssen obligatorisch den Basiskurs absolvieren.
Die Kurse werden von der eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung organisiert und durchgeführt. Weitere Informationen zu den Kursen und zu der Anmeldung finden Sie auf der Webseite der EHB.

  • Allgemeine Informationen für Expertinnen und Experten

Anmeldung

Haben Sie Interesse als Expertin oder Experte tätig zu sein?

Füllen Sie das online Formular für Expertinnen oder Experten aus. Wir leiten Ihre Angaben an die zuständige Chefexpertin oder den zuständigen Chefexperten weiter.

Seite teilen