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Allgemeinbildung

Anrechnung von nicht formalen Bildungsleistungen

Sie besitzen noch keinen formalen Abschluss in Allgemeinbildung, sind aber überzeugt, dass Sie über die sprachlichen und allgemeinen Kompetenzen verfügen (Sprachkompetenzen auf mindestens Level B1 und PC-Kenntnisse), die der Allgemeinbildung angerechnet werden können. Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung der nicht formalen Bildungsleistungen zu stellen, um vom allgemeinbildenden Unterricht für ein EFZ oder EBA entlastet oder befreit zu werden.

Voraussetzungen

Damit nicht formale Bildungsleistungen angerechnet werden können, müssen Sie  vorgängig bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie haben die Volksschule vollständig absolviert
  • Sie verfügen über die Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen
  • Sie können sich im Alltag mündlich und schriftlich auf Deutsch ausdrücken
  • Sie beherrschen den Umgang mit Kommunikations- und Informationstechnologien

Schritt 1   

Einreichung Dossier

Sofern Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie beim MBA ein Dossier einreichen. Nach Prüfung des Dossiers wird entschieden, ob es ein vertiefendes Gespräch braucht oder ob die Bildungsleistungen angerechnet werden.

Ihr Dossier besteht zwingend aus folgenden Bestandteilen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit beruflicher und ausserberuflicher Praxiserfahrung
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeitsbestätigungen
  • Nachweis aller nicht formaler Qualifikationen mit Diplomen, Zertifikaten oder anderen Belegen (Weiterbildungen, Sprachdiplome, Kurse etc.)
  • Nachweis über die Sprachkompetenz (Niveau B1 für EFZ, Niveau A2 für EBA)
  • Redlichkeitserklärung (Bestätigung, dass Ihre Angaben und Daten wahrheitsgetreu sind)

Ihr Dossier senden Sie bitte in digitaler Form (pdf-Format) an:
bae.bern@be.ch

Wenn das Ergebnis der Prüfung positiv ist, erhalten Sie einen Auftrag zur Selbsteinschätzung, bei der Sie die nötigen allgemeinbildenden Kompetenzen darlegen.

Schritt 2

Auftrag zur Selbsteinschätzung

In einer schriftlichen Selbsteinschätzung zeigen Sie auf, weshalb Sie aus Ihrer Sicht über die nötigen allgemeinbildenden Kompetenzen verfügen. Sie beschreiben Ihre lebensbezogenen Erfahrungen und Kompetenzen, die Sie in beruflichen und ausserberuflichen Bereichen erworben haben.

Aus folgenden Bereichen wählen Sie bitte drei aus, in denen Sie in Ihrer Selbsteinschätzung vertieft eingehen wollen:

  • Berufsalltag (ethische oder ökologische Aspekte, neue Technologien wie Digitalisierung und Automatisierung, Produktivität, Strukturwandel, Arbeitsverträge, Arbeitslosigkeit, Identität und Erwartungen, Rollen und Verantwortung im Team, Kommunikation und Konfliktlösestrategien, Lohn und Sozialabzüge, Bedeutung des lebenslangen Lernens, etc.).
  • Haus- und Familienarbeit (Lebens- und Wohnformen, Versicherungen und Vorsorge, Steuern, Krankenkasse, Miet- und Kaufverträge, Finanzierungsarten, Schulden, Konsumverhalten, Personenrecht, Ökologie und Nachhaltigkeit, Klimawandel, etc.).
  • Politische und ehrenamtliche Tätigkeiten (politische Kenntnisse und Aktivitäten, Mitarbeit in Vereinen, Kirche oder Behörden, Teilnahme an Wahlen oder Abstimmungen, Kenntnisse über das politische System der Schweiz wie beispielsweise Staatsorgane, demokratische Instrumente oder Parteien, Föderalismus, Rechtsordnung der Schweiz, Werte, Normen, Ethik, Menschenrechte, EMRK, Meinungsbildung, etc.).
  • Auswirkungen der Globalisierung (Chancen und Risiken auf das eigene Leben und den eigenen Beruf, Neutralität, UNO, EU, Produktionsstandort Schweiz, Importe und Exporte, Wechselkurs, Konjunktur, Entwicklungsländer, Migration und Integration, etc.).
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten (z.B. Massenmedien, Social Media, Literatur, Theater, Tanz, Sport, Vereine, etc.).

Die Selbsteinschätzung soll pro Bereich einen Text von 3000 – 3200 Zeichen umfassen. Nach Prüfung dieses Dossierteils entscheidet das MBA abschliessend, ob Ihr Antrag genehmigt wird. Andernfalls erhalten Sie die Mitteilung, dass ein zusätzliches Gespräch notwendig ist oder der Antrag abgelehnt wird. 

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