Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Weiterer Berufsfachschulbesuch nach abgeschlossener Lehrzeit

Grundsätzlich haben Sie als Berner Lernende oder Lernender Anrecht auf ein Repetitionsjahr oder auf einen Repetitionskurs an einer Berufsfachschule.

Repetitionsjahr an der Berufsfachschule bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren

Sie haben Anrecht auf Repetition, wenn Sie

  • im Lehrberuf in den Bereichen Berufskenntnisse/Fachzeichnen und/oder Allgemeinbildung oder
  • im Lehrberuf der Branchen KV und Detailhandel aufgrund von ungenügenden Leistungen im schulischen Teil

das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben.

Das Repetitionsjahr kann auch ohne einen abgeschlossenen Lehrvertrag besucht werden.

  • QV nicht bestanden - wie weiter?

Repetitionsjahr an der Berufsfachschule bei bestandenem schulischen Qualifikationsverfahren

Aus wichtigen Gründen kann beim Mittelschul- Berufsbildungsamt (MBA) ein schriftliches und begründetes Gesuch um erneuten Unterrichtsbesuch an einer Berufsfachschule trotz bestandenen schulischen Qualifikationsverfahren (QV) eingereicht werden. Hierzu steht ein Formular zur Verfügung.

Das Repetitionsjahr kann auch ohne einen abgeschlossenen Lehrvertrag besucht werden.

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