Logo Kanton Bern / Canton de BerneBildungs- und Kulturdirektion

Bezahlter Urlaub für berufsbezogene Weiterbildung (Bildungsurlaub)

Der Kanton kann Lehrkräften auf Gesuch hin einen Bildungsurlaub von maximal sechs Monaten gewähren. Der Bildungsurlaub kann in maximal drei Tranchen aufgeteilt werden. Ziel ist es, den Lehrpersonen eine berufsbezogene Weiterbildung ohne nebenhergehende Unterrichtstätigkeit (im Sinne eines Sabbaticals) zu ermöglichen. Ein Teilzeit-Sabbatical widerspricht dieser Konzeption. Weil die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind, müssen Kriterien festgelegt werden, nach welchen die Gesuche zu priorisieren sind.

Für Bildungsurlaube von Lehrpersonen an Berufsfachschulen im deutschsprachigen Kantonsteil Bern ist die Abteilung Berufsfachschulen (ABS) des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zuständig. Ihr steht im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel ein jährliches Wochenkontingent für die Gewährung von Bildungsurlauben zur Verfügung.

Die Regelungen gelten analog für Lehrpersonen an höheren Fachschulen.  

 

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