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Aktivität privater Hochschulen im Kanton Bern

Die Aktivität privater Hochschulen im Kanton Bern untersteht dem Bundesrecht. Ausschliesslich institutionell akkreditierte Institutionen haben in der Schweiz das Recht, in ihrem Namen die Bezeichnung «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» oder eine davon abgeleitete Bezeichnung zu führen.

Sie finden sämtliche Informationen zum Akkreditierungsverfahren und die Liste aller akkreditierten Institutionen auf der Webseite des Schweizerischen Akkreditierungsrats: 

Der Kanton Bern kennt kein eigenes Verfahren zur Anerkennung, Akkreditierung oder Zulassung privater Hochschulen oder privater Hochschulaktivitäten auf dem Kantonsgebiet.

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