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Nachteilsausgleich in überbetrieblichen Kursen

Hier können Sie einen Nachteilsausgleich für die überbetrieblichen Kurse (üK) beantragen.

Suchen Sie im Eingabefeld unten nach Ihrem Beruf. Klicken Sie auf Ihren Beruf, sofern er angezeigt wird. Sie werden dann automatisch zum Online-Formular weitergeleitet.

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Lehrvertrag
  • Nachweis der Beeinträchtigung
  • falls vorhanden: weitere Verfügungen zum Nachteilsausgleich

Füllen Sie das Formular vollständig aus. Für die Einreichung benötigen Sie die Zustimmung aller beteiligten Personen.

Wichtig: Mit diesem Formular beantragen Sie nur einen Nachteilsausgleich für die überbetrieblichen Kurse (üK). Für andere Lernorte (Berufsfachschule, betriebliche Bildung, Teilprüfungen, Abschlussprüfungen, Berufsmaturitätsschule) müssen Sie jeweils ein eigenes Gesuch einreichen.

Wir empfehlen, das Gesuch nach Beginn der Ausbildung einzureichen.

Ihr Beruf wird nicht angezeigt?
Dann sind die üK in Ihrem Beruf für das Qualifikationsverfahren nicht relevant. Für die üK besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Wichtig: Mit diesem Formular beantragen Sie nur einen Nachteilsausgleich für die überbetrieblichen Kurse (üK). Für andere Lernorte (Berufsfachschule, betriebliche Bildung, Teilprüfungen, Abschlussprüfungen, Berufsmaturitätsschule, Bildung in Beruflicher Praxis (FaGe EFZ)) müssen Sie jeweils ein eigenes Gesuch einreichen.

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