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Nachteilsausgleich in der Teilprüfung

Hier können Sie einen Nachteilsausgleich für die Teilprüfung beantragen. Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus.

Sie müssen das Formular vollständig ausfüllen und Sie brauchen die Zustimmung aller beteiligten Personen.
Das Gesuch kann erst nach der Registration zur Teilprüfung eingereicht werden.

Halten Sie vor dem Ausfüllen folgende Unterlagen bereit:

  • Lehrvertrag
  • Nachweis der Beeinträchtigung
  • Falls vorhanden: weitere Verfügungen zum Nachteilsausgleich

Wichtig: Mit diesem Formular beantragen Sie nur einen Nachteilsausgleich für die Teilprüfung. Für andere Lernorte (Berufsfachschule, betriebliche Bildung, überbetrieblichen Kurse (üK), Abschlussprüfungen, Berufsmaturitätsschule, Bildung in Beruflicher Praxis (FaGe EFZ)) müssen Sie jeweils ein eigenes Gesuch einreichen.

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