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Nachteilsausgleich in der Bildung in beruflicher Praxis

Hier können Sie einen Nachteilsausgleich für die Bildung in beruflicher Praxis  beantragen. Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Beachten Sie, dass dieser Antrag um Nachteilsausgleich nur für den Beruf Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ möglich ist.

Sie müssen das Formular vollständig ausfüllen und Sie brauchen die Zustimmung aller beteiligten Personen.
Wir empfehlen, das Gesuch nach dem Start der Ausbildung einzureichen.

Halten Sie vor dem Ausfüllen folgende Unterlagen bereit:

  • Lehrvertrag
  • Nachweis der Beeinträchtigung
  • Falls vorhanden: weitere Verfügungen zum Nachteilsausgleich

Wichtig: Mit diesem Formular beantragen Sie nur einen Nachteilsausgleich für die Bildung in beruflicher Praxis. Für andere Lernorte (Berufsfachschule, betriebliche Bildung, überbetrieblichen Kurse (üK), Teilprüfungen, Abschlussprüfungen, Berufsmaturitätsschule) müssen Sie jeweils ein eigenes Gesuch einreichen.

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