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Nachteilsausgleich in der Berufsmaturitätsschule

Hier können Sie einen Nachteilsausgleich für die Berufsmaturitätsschule beantragen. Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus.

Sie müssen das Formular vollständig ausfüllen und Sie brauchen die Zustimmung aller beteiligten Personen.
Wir empfehlen, das Gesuch nach dem Start der Ausbildung einzureichen.

Halten Sie vor dem Ausfüllen folgende Unterlagen bereit:

  • Lehrvertrag
  • Nachweis der Beeinträchtigung
  • Falls vorhanden: weitere Verfügungen zum Nachteilsausgleich

Wichtig: Mit diesem Formular beantragen Sie nur einen Nachteilsausgleich in der Berufsmaturitätsschule. Für andere Lernorte (Berufsfachschule, betriebliche Bildung, überbetrieblichen Kurse (üK), Teilprüfungen, Abschlussprüfungen, Bildung in Beruflicher Praxis (FaGe EFZ)) müssen Sie jeweils ein eigenes Gesuch einreichen.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden Sie es unterschrieben an die entsprechende Stelle der Berufsfachschule / Berufsmaturitätsschule oder an die entsprechende Prüfungsleitung für Kaufmännische Berufe / Berufe des Detailhandels.

  • Gesuch um Nachteilsausgleich in der Berufsmaturitätsschule

  • Gesuch um Nachteilsausgleich für die Berufsmaturitätsprüfungen

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