Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu StipBE-Online – dem einfachen und schnellen Weg, das Gesuch um einen Ausbildungsbeitrag online im Internet auszufüllen.
Sie können sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und dem von Ihnen erstellten Passwort beim BE-Login anmelden.
Nach zwei weiteren Klicks (Lasche «Bildung»/«Stipendien») gelangen Sie zur Willkommensseite von Stip-Online und können mit dem Erfassen des Gesuches beginnen.
Bitte tragen Sie im Gesuch die bezahlten oder bevorschussten Alimente ein.
Nach der Freigabe des Stipendiengesuches wird Ihnen der Link zum Erfassen eines Darlehens freigeschaltet. Sie können das Ausbildungsdarlehen ab diesem Zeitpunkt mittels diesem Link erfassen.
Als anerkannte Ausbildungskosten gelten Schul- und Studiengebühren, Prüfungsgebühren, obligatorische Lehrmittel (Bücher). Massgebend sind die Kosten für öffentliche Ausbildungsstätten.
Die stipendienberechtigten Ausbildungskosten sind für die Sekundarstufe II (Berufsvorbereitendes Schuljahr, Berufslehre, Matura, Passerelle) auf CHF 2'000.-- und für die Tertiärstufe (eidg. Diplom, Bachelor, Master) auf CHF 3'000.-- pro Ausbildungsjahr beschränkt.
Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht auf der Liste finden, können Sie die entsprechende Frage mit «Nein» beantworten und danach die Ausbildungsstätte und die Ausbildung manuell erfassen.
Jede Person hat mit ihren Zugangsdaten nur und ausschliesslich Zugriff auf ihre persönlichen Gesuchsdaten.
Die Bildungs- und Kulturdirektion beachtet die zum Schutz der persönlichen Daten aufgestellten kantonalen und eidgenössischen Richtlinien zum Datenschutz und stellt deren Umsetzung mit technischen und organisatorischen Massnahmen sicher.
Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Dritten oder anderen Verwaltungsstellen wird Ihre E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben.
Ihr Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Freigabequittung, das vollständige Gesuch und die Belege gemäss Belegliste auf dem Postweg bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge der Bildungs- und Kulturdirektion eingetroffen ist. Die Eingabefrist ist
- der 30. Juni für Ausbildungsjahre, die zwischen 01.01. und 30.06. beginnen
- der 31. Dezember für Ausbildungsjahr, die zwischen 01.07. und 31.12. beginnen
Bei Gesuchen, die mit einer Verspätung von bis zu drei Monaten eingehen, werden die Ausbildungsbeiträge entsprechend gekürzt und nur für ganze Monate ausgerichtet. Auf Gesuche, die mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten eingehen, wird nicht eingetreten.
Sofern Ihnen ein Elternteil unbekannt sein sollte, können Sie dies im Stip-Online unter Zivilstand des Elternteils mit «Aufenthaltsort unbekannt» erfassen. Beim Vater gibt es zwei Möglichkeiten:
- «unbekannter Aufenthaltsort» oder
- «fehlende Vaterschaftsanerkennung».
Wenn Ihnen beide Elternteile unbekannt sein sollten, können Sie dies unter «Verhältnis der Eltern zueinander» mit «Aufenthaltsort beider Elternteile unbekannt» angegeben.
Sollte Ihnen der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils nicht bekannt sein, müssen Sie ein entsprechendes Begründungsschreiben einreichen. Sollte der Vater unbekannt sein, müssen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen.
Um das Online-Gesuch auszufüllen, benötigen Sie die 13-stellige Sozialversicherungsnummer der Person in Ausbildung. (Sie finden Ihre 13-stellige Sozialversicherungsnummer auf Ihrer Krankenversichertenkarte oder Ihrem neuen AHV-Ausweis. Allenfalls können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bei der Wohngemeinde erfragen).
Sie können die Eingabe jederzeit unterbrechen und die bereits gemachten Angaben können Sie so lange ändern, als Sie das Gesuch noch nicht freigegeben haben.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Kästchen im Navigationsbaum grün ausgefüllt sind. In der nachfolgenden «Legende» zeigen die Symbole links neben den Blockgruppen den Status des Blocks an.
Danach können Sie Ihr Gesuch freigeben, das Gesuch und die Freigabequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den notwendigen Beilagen an die Bildungs- und Kulturdirektion, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, senden.
Hilfetexte (Icon «Erläuterung») erleichtern das Erfassen des Online-Gesuches und beantworten Ihnen die meisten Fragen während des Ausfüllens.
Hinweis: Bei mehrjährigen Ausbildungen sind Ihre Stammdaten und wiederkehrende Angaben der Vorjahre bereits vorgegeben (z.B. Personalien, Auszahladresse, Lebenslauf, etc.).
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Nach zwei weiteren Klicks (Lasche «Bildung»/«Stipendien») gelangen Sie zur Willkommensseite von Stip-Online.
Auf der Willkommensseite des Stip-Onlines finden Sie neben Ihrem vorjährigen Gesuch den Link für das Erneuerungsgesuch. Im Erneuerungsgesuch sind Ihre Stammdaten und Angaben des Vorjahres bereits vorhanden. Sie müssen lediglich schrittweise Lasche für Lasche durcharbeiten und die Angaben kontrollieren und bei Bedarf den aktuellen Verhältnissen anpassen.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Kästchen im Navigationsbaum grün ausgefüllt sind.
Danach können Sie Ihr Gesuch freigeben, das Gesuch und die Freigabequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den notwendigen Beilagen an die Bildungs- und Kulturdirektion, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, senden.
Hilfetexte (Icon «Erläuterung») erleichtern das Erfassen des Online-Gesuches und beantworten die meisten Fragen während des Ausfüllens.
Es werden Ihnen nur die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte angerechnet. Massgebend sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Jahresabonnement). Senden Sie uns hierzu eine Kopie der Kaufquittung oder eines Kostenvoranschlages.
Sie könnnen nur Geschwister erfassen, die im Vorschulalter, Schulalter oder in Ausbildung sind. Minderjährige Geschwister, die nicht in Ausbildung sind und zuhause wohnen, können Sie ebenfalls erfassen.
Bei einem Neugesuch müssen Sie die Geschwister einzeln und neu erfassen, mittels dem Button «Neuer Eintrag ».
Beim Erneuerungsgesuch sind die Daten der Geschwister zu bestätigen oder allenfalls anzupassen. Jeder Tabelleneintrag müssen Sie einzeln bestätigen.
Die anerkannten stipendienberechtigten Höchstwerte finden Sie unter folgendem Link (Anhang 1) :
Bitte geben Sie eine gültige IBAN einer inländischen Bank ein. Auszahlungen ins Ausland und Barauszahlungen sind nicht möglich.
Unter der Rubrik «Vorbildung/Erwerbs- und andere Tätigkeiten» können Sie den Lebenslauf erfassen. Es sind alle Tätigkeiten für den angegebenen Zeitraum zu erfassen. Wenn im Vorjahr kein Gesuch eingereicht wurde, ist zwingend ein vollständiger Lebenslauf einzureichen. Pro Tätigkeit ist ein neuer Eintrag zu erfassen.
Bei «Andere Tätigkeit» müssen Sie ergänzen, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt: Zum Beispiel: Militärdienst, Zivildienst/Zivilschutzdienst, Familienbetreuung/Schwangerschaft, Sprachaufenthalt, usw.
Ausbildungen mit einem Teilzeitjob: Wer sich in einer Ausbildung befindet/befand und gleichzeitig einen Teilzeitjob hat/hatte, erfasst nur die Ausbildung.
Bei der Rubrik Fallführung geben Sie bitte bei der letzten Frage «Lehre oder schulische Ausbildung» jeweils an, ob Sie eine Berufslehre absolvieren oder eine Vollzeit-Schule besuchen.
Was ist unter einem stabilen Konkubinat zu verstehen?
Paare, die eine faktische Lebensgemeinschaft bilden, werden verheirateten Auszubildenden gleichgestellt, wenn die Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahren andauert oder ein gemeinsames Kind im gleichen Haushalt lebt.
Sobald Sie Ihr Beitragsgesuch freigegeben haben, sind keine Korrekturen im Online-Gesuch mehr möglich. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich sicher sind, sämtliche Gesuchsdaten vollständig und korrekt erfasst zu haben.
Allfällige Änderungen können Sie handschriftlich auf dem ausgedruckten Formular anbringen.
Die Registrierung erfolgt im BE-Login Portal des Kantons Bern. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten, stehen Ihnen BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung.
Wichtig: Für die Registrierung im BE-Login Portal benötigen Sie die E-Mailadresse der Person in Ausbildung und ein Passwort, welches Sie selber bestimmen.
Sofern Sie Renten (Alters- oder Invalidenrente) erhalten, sind diese bei der Lasche Einnahmen und Kosten im entsprechenden Feld zu erfassen. Sofern keine Waisenrenten ausbezahlt werden, ist das entsprechende Feld mit CHF 1.-- zu erfassen.
Die Kosten für einen eigenen Haushalt werden nur berücksichtigt, wenn die Auszubildenden das 20. Lebensjahr vollendet haben oder aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können. Als zwingende Gründe gilt insbesondere eine Reisezeit von mehr als eineinhalb Stunden zwischen dem elterlichen Wohnort und dem Ausbildungsort sowie das Führen eines Haushalts mit eigenen Kindern oder mit der Ehegattin oder dem Ehegatten.
Wochenaufenthalter können den Status «eigener Haushalt» angeben.
Als «zivilrechtlicher Wohnsitz» einer Person schweizerischer Nationalität gilt die Gemeinde, in der sie mit dem Heimatschein angemeldet ist und die Steuern bezahlt. Bei ausländischen Staatsangehörigen handelt es sich um die Gemeinde, die ihnen die entsprechende Bewilligung ausgestellt hat.