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23. Dezember 2021
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
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Einführung der Maskentragpflicht ab der 1. Klasse

Auf den Schulstart hin gilt an der Schule im Kanton neu eine Maskentragpflicht ab der 1. Klasse. Dies hat der Regierungsrat an der Sitzung gestern Mittwoch, 22. Dezember 2021, beschlossen. Die neue Massnahme gilt ab Beginn des Schulunterrichts im neuen Jahr, dem 10. Januar 2022. Damit will der Regierungsrat den hohen Covid-19-Fallzahlen und insbesondere der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante entgegenwirken. Die Ausweitung der Maskentragpflicht soll die Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen eindämmen und damit Kinder, Eltern sowie das Lehr- und Schulpersonal zusätzlich vor einer Infektion schützen. Die Maskentragpflicht stützt ausserdem den Präsenzunterricht. Kindergärten sind von der neuen Regelung ausgenommen. Die Regelung ist wie die anderen kantonalen Covid-Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 befristet.

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