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10. März 2009
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Unterhalt der Nationalstrassen im Jurabogen: Kantone Bern, Jura und Neuenburg arbeiten zusammen

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Kantone Bern, Jura und Neuenburg haben eine neue Form der Zusammenarbeit für den Unterhalt der Nationalstrassen im Bereich der Gebietseinheit IX vereinbart. Geleitet wird der Unterhaltsdienst durch Neuenburg.
Die Kantone Bern, Jura und Neuenburg wurden vom Bundesamt für Strassen beauftragt, den Unterhaltsdienst für die Nationalstrassen in der Gebietseinheit IX aufzuziehen. Zur Gebietseinheit IX gehören die Abschnitte Yverdon Nord– Biel West der A5 und die A16 zwischen Biel-Bözingen und der französischen Grenze.

Gemäss dem Leistungsvertrag mit dem Bund, der Anfang 2010 in Kraft tritt, wird der Unterhaltsdienst vom Kanton Neuenburg geleitet. Bis zur Fertigstellung der A16 im Jahr 2016 werden die Kantone Bern und Jura den Unterhalt der A16 auf ihrem Gebiet sicherstellen. Die A16 wird vom Werkhof Delémont aus und einem Stützpunkt im Vallée de Tavannes betreut. Der Kanton Bern wird die Abschnitte zwischen Biel-Bözingen und Tavannes unterhalten ebenso wie die künftige A5-Umfahrung Biel/Bienne und den Abschnitt Biel– Lengnau der A5. Der Kanton Neueburg ist für den Abschnitt Yverdon Nord– Biel West der A5 zuständig und der Kanton Jura für den Abschnitt Moutier Nord– französische Grenze der A16 verantwortlich. Die neu eröffneten Abschnitte der A16 auf dem Gebiet des Kantons Bern, die mit dem nördlichen Teil der A16 direkt verbunden sind, werden vom Kanton Jura unterhalten. Für die künftige A5-Umfahrung Biel/Bienne und den Abschnitt Biel Ost– Lengnau ist die Gebietseinheit I zuständig.

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